In den letzten Jahren haben häufige und vor allem lange Fehlzeiten oder Frühverrentungen aufgrund von psychischen Belastungen und/oder psychischen bzw. psychosomatischen Erkrankungen stark zugenommen.
Aus diesem Grund sind Arbeitgeber seit 2013 laut Arbeitsschutzgesetz (§5 Abs. 6 ArbSchG) explizit dazu verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung auch die mit ihrer Arbeit verbundenen psychischen Belastungen zu erfassen.
Oftmals gar nicht so leicht, dafür die geeignete Vorgehensweise oder das richtige Verfahren auszuwählen.
Wir unterstützen Sie dabei und machen gemeinsam mit Ihnen sichtbar, was die Menschen in Ihrem Unternehmen bewegt, wie sie die ‘Stimmung’ im Unternehmen und gelebte Kultur einschätzen und zeigen vorhandene Potenziale, Herausforderungen sowie wahrgenommene Belastungen ihrer Mitarbeiter auf.
Das schöne daran: Das, was wir sehen, können wir auch verändern und in eine für uns stimmige Richtung entwickeln.